Hausordnung

JiM´s Bergwerk

  1. Der Jugendtreff ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit. Das Ziel ist, Jugendlichen eine Begegnungsstätte zu schaffen und Angebote für ihre Freizeitgestaltung zu machen.
  2. Für den Schlüssel des Jugendtreffs ist der Vorstand des Vereins “Jugendinitiative Mangfalltal e.V.” verantwortlich.
  3. Der Jugendtreff kann freitags und samstags bis 24.00 Uhr, an den übrigen Tagen bis 23.00 Uhr geöffnet sein. Der Vorstand legt im Rahmen dieser Grenzen die Öffnungszeiten für jeden Tag fest. Mit Ausnahme außerordentlicher Veranstaltungsreihen soll der Jugendtreff maximal an 4 Abenden pro Woche geöffnet sein.
  4. Feiern und Feste, die die Öffnungszeiten überschreiten, müssen vom Vorstand und von der Stadt Bad Aibling im voraus genehmigt werden. Sie enden spätestens zur gesetzlichen Sperrstunde (1.00 Uhr).
  5. Die Abgabe und der Verzehr branntweinhaltiger Getränke ist im Jugendtreff nicht gestattet. An offensichtlich angetrunkene Jugendliche darf kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Das Mitbringen alkoholischer Getränke ist nicht gestattet.
  6. Personen, die im Jugendtreff Drogen nehmen, anbieten oder veräußern, werden sofort aus dem Jugendtreff verwiesen.
  7. Bau-, feuer-, gesundheitspolizeiliche und gewerberechtliche Vorschriften sowie die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.
  8. Der Vorstand ist letztlich für die Ordnung in den Räumen und den laufenden Betrieb verantwortlich.
  9. Während der Öffnungszeiten und beim Betreten und Verlassen des Jugendtreffs ist auf möglichst geringe Lärmbelästigung der Nachbarn zu achten.
    Der Verkehr auf den öffentlichen Flächen darf nicht durch Parken
    oder sonstige Nutzung gestört werden.
  10. Sachbeschädigungen, Unfälle und Beschwerden sind umgehend dem Vorstand zu melden.
  11. Hausrecht hat derjenige, der vom Vorstand als Thekendienst bestimmt wurde. Jugendliche, die sich nicht an die Hausordnung oder an die Anordnungen des Thekendienstes halten, können des Hauses verwiesen werden.
  12. Über ein Hausverbot entscheidet der Vorstand
  13. Besucher erklären sich damit einverstanden, dass Bild-, Ton- und Filmaufnahmen während des Aufenthalts in bzw. auf dem Gelände des Jugendtreffs gemacht werden und diese zu Zwecken des Vereins verwendet werden.
  14. Diese Hausordnung ist im Jugendtreff anzuschlagen und den Besuchern
    zur Kenntnis zu bringen.